Medizinphysik-experten
Seit dem ersten Januar 2019 verlangt der Gesetzgeber laut Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung zur Inbetriebnahme von Computertomographen und Interventionsanlagen den Nachweis über die Zusammenarbeit mit einem Medizinphysik-Experten (MPE)
Beratung und Betreuung durch Medizinphysik-Experten (MPE). Wir beraten Sie bei allen Themen rund um den Strahlenschutz und auch Betreuung von Geräte
Wir sind ein junges Unternehmen mit besonderer Fachkompetenz, das Ihnen die Aufgaben im Strahlenschutz abnimmt, damit sie mehr Zeit für Ihre Patienten haben. Die erforderliche Fachkunde in der Röntgen-diagnostik nach neuem Strahlenschutzgesetz bringen wir natürlich mit.Von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des medizinischen Strahlenschutzes werden sie profitieren. Wir arbeiten seit mehr als 12 Jahren mit Ärzten in verschiedenen Gebieten zusammen und geben unser Wissen weiter.
Strahlenschutzgesetz
Für Anlagen (CT und Angiografie), die bereits vor dem 31.12.2018 in Betrieb genommen wurden, gilt eine Übergangslösung bis zum 31.12.2022. Danach ist auch deren Betrieb von einem fachkundigen MPE zu begleiten und der zuständigen Behörde anzugeben. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Eurotom 2013/59, Artikel 58 und dem daraus resultierenden Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). In der StrSchtzV wurden weiterhin die Einsatzgebiete und Aufgaben des MPE detailliert beschrieben.
Strahlentherapie
Wir können die Medizinische Physik in Ihrer Strahlentherapie Abteilung, bzw. Praxis komplett übernehmen. Wir sorgen für alle Aufgaben der MPE nach Strahlenschutzgesetz, sowie Strahlenschutzverordnung auf höchtem Niveau. Im Krankheitsfall bzw. für Ihre Urlaubszeit, sowie bei personellen Engpässen bieten wir für den physikalisch technischen Bereich in der Strahlentherapie eine fachkundige Vertretung an.
Röntgendiagnostik
Seit Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung sind in § 132 die – Aufgaben des Medizinphysik-Experten – festgelegt. In Bezug auf die Verwendung eines Systems zum Dosismanagement sind insbesondere die folgenden Aufgaben, bei denen der Medizinphysik-Experte mitzuwirken hat, zu nennen: Überwachung der Exposition von Personen, an denen radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung angewendet wird. Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte. Untersuchung von Vorkommnissen.
Unsere Leistungen
Im Mai 2017 ist das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Kraft getreten. Am 31.12.2018 die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Damit gehen weitreichende Veränderungen den Strahlenschutz bzgl. ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlung, Strahlung aus radioaktiven Quellen …) betreffend einher.
Neben den bisherigen Bereichen Strahlentherapie und Nuklearmedizin ist nun auch für die Röntgendiagnostik ein Medizinphysikexperte (MPE) für bestimmte Gerätetypen/Anwendungen (CT, Angiographie,…) zwingend vorgeschrieben. Für Neuinbetriebnahmen gilt das ab dem 31.12.2018. Bei Bestandsgeräten haben Betreiber bis zum 31.12.2022 Zeit einen MPE bei der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Wir stellen für Sie sicher, dass die Bestimmungen des neuen Strahlenschutzrechtes erfüllt werden und Sie sich voll und ganz auf die Arbeit mit Ihren Patienten konzentrieren können.
Wir bieten sämtliche nach §132 StrlSchV geforderten MPE-Tätigkeiten und mehr an.
- Bestrahlungsplanung (3D-Konformal, IMRT, Stereotaxie)
- Kommissionierung von Linearbeschleuniger
- QM und Dosimetrie
- Aufgabe von Strahlenschutzbeauftragten
- Physikalisch-technische Betreuung am Linearbeschleuniger
- Physikalisch-technische Betreuung am Linearbeschleuniger
- Beratung und Unterstützung bei der Auswahl neuer Geräte
- Mitwirkung bei Qualitätssicherungsaufgaben
- Beratung bei der Auswahl einzusetzender Geräte, Equipments und Vorrichtungen
- Überwachung der Expositionen von Patienten
- Einhaltung und Zuordnung der diagnostischen Referenzwerte
- Untersuchung von Geschehnissen und Vorgängen
- Durchführung der Risikoanalyse für Behandlungen
- Unterweisung und Einweisung der bei der Anwendung tätigen Personen
- Optimierung der Dokumentationsqualität
- Betreuung des Dosismanagementsystems
- Benachrichtigung über meldepflichtige Vorkommnisse
- Zusammenfassende Berichterstattung
- Erstellen von Statusreports in individuellen Intervallen
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